Foto-, Ton- & Film-Aufnahmen
Das Krankenhaus ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter und beschützender Raum. Hier gelten besondere rechtliche Bestimmungen: Es ist daher untersagt, Patienten oder Mitarbeiter des Klinikums ohne deren vorherige Zustimmung zu fotografieren, zu filmen oder Gespräche aufzuzeichnen – dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen hinterher anonymisiert werden.
Film-, Funk- und Fotoaufnahmen im Klinikbereich, das Verteilen und Auslegen von Werbematerialien aller Art, sowie das Aufhängen von Plakaten oder sonstigen Aushängen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Klinikleitung.
