Für zuweisende Ärzte

Die ambulante Betreuung von Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse ist nur durch Überweisung durch einen fachärztlich tätigen Internisten möglich.

Eine gewünschte privatärztliche ambulante Beratung und Diagnostik ist nach Terminvereinbarung uneingeschränkt möglich.

Sie können Ihre Patienten zu folgenden Untersuchungen ambulant anmelden: Ambulante Behandlung

Anmeldung von Patienten

Regulär
ambulante und stationäre Patienten über das Chefarztsekretariat
Telefon: 07541 96-1201
Telefax: 07541 96-1202

Notfälle: Klinik für Akut- und Notfallmedizin
Telefon: 07541 96-2002 oder -2003
Telefax: 07541 96-2990

Termine für ambulante und stationäre Patienten

Termine für die kassen- und privatärztlichen Sprechstunden sowie für die Planung einer stationären Behandlung über:
Sekretariat, Tel. 07541 96-1201

Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr -16:30 Uhr
Freitag 9:00 - 15:00 Uhr

Privatsprechstunde

Eine gewünschte privatärztliche ambulante Beratung und Diagnostik ist nach Terminvereinbarung uneingeschränkt möglich.

Kassenärztliche Sprechstunde

Die ambulante Betreuung von Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse ist nur durch Überweisung durch einen fachärztlich tätigen Internist möglich.

1. Auf Überweisung durch vertragsärztliche niedergelassene Ärzte
  • Behandlung von Patienten mit vorbestehenden Hormonerkrankungen
  • Schilddrüsensonografie  und Schilddrüsenpunktion
  • Leberbiopsie
  • H2-Atemtest (Laktose, Fruktose, Glukose)
  • Gastroskopie mit Manometrie  und/oder pH-Metrie
  • Gastroskopie mit Bougierung des Ösophagus
  • Gastroskopie mit PEG-Anlage
  • Endosonografe und ERCP
  • Kapselendoskopie des Dünndarms bei unklarer intestinaler Blutung
  • Proktoskopie/Rektoskopie  mit Polypentfernung
  • Endoskopische Behandlung von Hämorrhoiden
2. Auf Überweisung durch fachärztlich tätige Internisten

zur Durchführung von Untersuchungen und Behandlungen in den internistischen Schwerpunkten Gastroenterologie sowie Endokrinologie.

3. Auf Überweisung durch zugelassene sowie bei Vertragsärzten und an MVZ angestellte fachärztlich tätige Internisten

zur Durchführung kurativer Koloskopien mit Polypektomie.

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