Elektrische Geräte im Krankenhaus – Was ist erlaubt?

Das Mitführen und Betreiben privater elektrischer Geräte in Kliniken stellt ein Risiko dar und sollte daher aus Gründen der Sicherheit aller Patienten vermieden werden. Defekte elektrische Geräte können zu Bränden führen. Die bestehende Brandschutzordnung für das Klinikum Friedrichshafen spiegelt das neben anderen gesetzlichen Regelungen wider.

Elektrische Geräte, die sich alleine durch eine CE-Kennzeichnung auszeichnen, sind grundsätzlich nicht erlaubt. Neben der CE-Kennzeichnung muss zusätzlich eines der folgenden Sicherheitssymbole, die am Typenschild des Gerätes zu erkennen sind, ausgewiesen sein:

  • GS – Geprüfte Sicherheit
  • VDE – Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik
  • TÜV – Technischer Überwachungsverein

Es dürfen nur Handys, Laptops oder Tablets sowie Geräte für die Körperpflege (Föhn, Rasierer etc.) mitgebracht werden. Diese müssen mangelfrei sein.

Alle mitgebrachten Geräte, auch medizinische, müssen dem Stationspersonal gemeldet werden.

Mobiltelefone und Smartphones können zu Störungen und Beeinträchtigungen von medizinischen Geräten führen. Ein in verschiedenen Bereichen ausgewiesenes Verbot der mobilen Endgeräte ist unbedingt zu beachten.

Mit der Erlaubnis zur Nutzung privater elektrischer Geräte ist nicht die Übernahme der Haftung bei Verlust oder Beschädigung verbunden. Die Haftung für Schäden, die dem Klinikum Friedrichshafen durch von Patienten mitgebrachte elektrische Geräte entstehen, richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Unzulässige elektrische Geräte

Elektrische Geräte, insbesondere solche, die zweck- oder betriebsbedingt Wärme abstrahlen, sind nicht gestattet. Hierzu gehören unter anderem:

  • Fernseh- und Radiogeräte
  • Heizkissen, Heizdecken oder Heizlüfter
  • Heizlampen, Infrarotgeräte
  • Ventilatoren, Klimaanlagen
  • Kühlgeräte, Kühlkissen
  • Akkus (von E-Bikes / E-Rollern etc.)

Ebenso ist die Nutzung von selbst mitgebrachten Mehrfachsteckern oder Steckdosenleisten untersagt, da auch diese zu Bränden führen können.

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