22. Oktober 2025
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Medizin Campus Bodensee bereitet „Planinsolvenz“ vor

Vorbereitung auf das Eigenverwaltungsverfahren

Nach dem Beschluss des Häfler Gemeinderates bereitet sich der Medizin Campus Bodensee (MCB) auf die Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens vor. Mit dieser besonderen Form eines Insolvenzverfahrens kann die Klinik für die Menschen in der Region langfristig eine stabile Krankenhausversorgung sicherstellen.

Was ist ein Eigenverwaltungsverfahren?

Ein Eigenverwaltungsverfahren – manchmal auch „Planinsolvenz“ genannt – ist das erfolgreichste Sanierungsverfahren des deutschen Insolvenzrechts. Um ein Eigenverwaltungsverfahren nutzen zu können, muss das betreffende Unternehmen eine wichtige Voraussetzung erfüllen: Es darf nicht zahlungsunfähig sein. Genau das ist beim Medizin Campus Bodensee der Fall: Die Kliniken sind nicht „pleite“, sondern sind weiterhin in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Nur dann ist ein Eigenverwaltungsverfahren überhaupt möglich. Mit einem Eigenverwaltungsverfahren haben sich bereits zahlreiche Kliniken erfolgreich neu aufgestellt.

Die Herausforderung: Drohende Zahlungsunfähigkeit

Da aber die Stadt Friedrichshafen beschlossen hat, sich zum Jahresende aus der Trägerschaft des Klinikums Friedrichshafen zurückzuziehen, könnte unter anderem deshalb zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsunfähigkeit eintreten. In einer solchen Lage spricht man von „drohender Zahlungsunfähigkeit“. Die MCB-Geschäftsführung Dr. Jan-Ove Faust ist deshalb verpflichtet, in absehbarer Zeit einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren zu stellen. „Unser oberstes Ziel ist es, die Klinik und die Arbeitsplätze zu sichern sowie das Fachpersonal zu halten“, betonte Jan-Ove Faust. „Dafür ist das Eigenverwaltungsverfahren unter den gegebenen Umständen der bestmögliche Weg.“

Der Vorteil eines Eigenverwaltungsverfahrens liegt darin, dass die MCB-Geschäftsführung die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in eigener Verantwortung umsetzen kann (deshalb „Eigenverwaltung“). Gleichzeitig kann die Klinikleitung jedoch die wirksamen, bewährten und schnell umzusetzenden Instrumente des Insolvenzrechts einsetzen, was einen zügigen Abschluss der Neuaufstellung ermöglicht. Dies wird es deutlich erleichtern, sowohl die finanzielle Konsolidierung als auch eine umfassende strategische Neustrukturierung des MCB zu erreichen, um der bestehenden Defizitentwicklung dauerhaft entgegenzuwirken.

Zukünftige Perspektiven: Mögliche Partnerschaften

Welcher der möglichen Wege dafür genutzt wird, ist noch nicht abschließend entschieden. Von vielen Seiten favorisiert wird der bereits diskutierte Zusammenschluss mit der Oberschwabenklink. Das laufende Markterkundungsverfahren kann aber auch dazu führen, dass sich ein anderer Partner für das MCB findet.

Dass die schließlich ausgewählte Sanierungslösung das bestmögliche Ergebnis für die Gläubiger darstellt, dafür sorgt der vom Gericht eingesetzte (vorläufige) Sachwalter, der die Geschäftsführung im Auftrag der Gläubiger überwacht. Einen Insolvenzverwalter gibt es in einem Eigenverwaltungsverfahren nicht – schließlich ist das Unternehmen nicht „insolvent“.